- Ich arbeite als Wahlphysiotherapeutin, d.h. es wird ein Teil der Kosten von Ihrer Sozialversicherung rückerstattet:
- Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Rechnung über die gesamte Behandlung, welche Sie nach Bezahlung bei Ihrer jeweiligen Krankenkassa einreichen können. (Beizulegen sind die ärztliche Überweisung und die Zahlungsbestätigung)
- Die restlichen Kosten können Sie bei einer etwaigen Kranken-Zusatzversicherung einreichen.
- Terminverschiebungen bzw. Absagen bitte ich Sie bis spätestens 24 Stunden vorher bekanntzugeben. Andernfalls behalte ich mir – wie allgemein üblich – das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin zu verrechnen.